|
Angebots- und Zahlungsbedingungen für Bauspenglerarbeiten
1. Allgemeines
Allen Angeboten, Aufträgen, Auftragsbestätigungen und Lieferungen liegen
nachstehende Bedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur
Gültigkeit der ausführlichen schriftlichen Zustimmungen des Auftragnehmers.
2. Angebote
Werden vom Anbotssteller Planungen und Detailpläne zur Offertstellung
verlangt, so dürfen diese an dritte Personen ohne Genehmigung nicht weitergeleitet
werden. Missbrauch oder Nachahmung ist nicht gestattet.
Erhält die planende Firma trotz Herstellung der Pläne beim
Auftrag, werden die Planungskosten in Rechnung gestellt. Für alle
in unserem Angebot nicht mit Einheitspreisen berechneten Leistungen
werden die zusätzlich erbrachten Leistungen auf Grund von Nachtragsangeboten
oder nach dem tatsächlichen Aufwand an Arbeit und Material verrechnet.
Der
Auftragsnehmer ist berechtigt, einen Auftrag ganz oder teilweise
auf einen Dritten zu übertragen. Eine Stornierung eines erteilten
Auftrages durch den Auftraggeber wird nur gegen Vergütung der bereits
entstandenen Gesamtkosten angenommen.
3. Liefer-(Leistungs-)frist und Montage
Die Liefer-(Leistungs-)frist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung
bzw. nach dem Eingang aller, für die Ausführung des Auftrages erforderlichen
Unterlagen vom Auftraggeber und endet mit dem Tag der Meldung der Fertigstellung
an den Auftraggeber. Wird kein Zeitpunkt für die Beendigung der Leistung
vereinbart, ist sie innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen.
Wenn sich
die Ausführung der Leistung verzögert, hat der
Auftragnehmer den Auftraggeber von der eingetretenen Verzögerung
zu verständigen und mit diesem eine angemessene Verlängerung
der Leistungsfrist zu vereinbaren. Höhere Gewalt und sonstige, der
Voraussicht oder Einflussnahme des Auftragsnehmers oder seiner Subunternehmer
nicht unterliegende Behinderungen der Herstellung oder Ablieferung verlängern
die Liefer-(Leistungs-)frist, ohne dass der Besteller daraus irgendwelche
Ansprüche ableiten kann. Liegt der Grund der Ausführungsverzögerung
beim Auftraggeber, so steht dem Auftragsnehmer ein Rücktrittsrecht
zu.
Für die Aufbewahrung des Materials und der Werkzeuge ist auf Verlangen
ein versperrbarer Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die für
die Durchführung der Montage erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere
die Beistellung von Gerüsten, sind vom Auftraggeber zeitgerecht
zu veranlassen und durchzuführen. Es ist vom Auftraggeber die WC
Benützung zu ermöglichen bzw. eine Mobile WC–Einheit
bereitzustellen.
Sollten nachstehende Baustelleneinrichtungen nicht (in einer eigenen
Einheitsposition) im Kostenvoranschlag enthalten sein.
Eventuelle
Kosten für Absperrungen zum Schutz der Passanten oder
Genehmigungen für Materiallagerungen sind in einer eigenen Position
zu vergüten oder werden vom Auftraggeber beigestellt.
4. Übernahme
Die ausgeführten Arbeiten sind innerhalb von 14 Tagen nach Meldung der
Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen. Wird die Abnahme trotz zeitgerechter
Verständigung von der Fertigstellung der Arbeiten nicht binnen 14 Tagen
durchgeführt, gilt die Abnahme nach Ablauf der vorerwähnten Frist
als erfolgt.
5. Garantie bzw. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Bauspenglerarbeiten beträgt zwei
Jahre ab Übernahme. Für Schäden, die durch fremdes Verschulden
entstehen, sowie für Schäden infolge gebrauchsbedingter Abnützung,
mangelhafter Wartung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen
liegender Umstände wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen.
Für alle mitgelieferten fremden Erzeugnisse wird nur die Gewähr übernommen,
welche die Erzeuger dieser Artikel eingehen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne Einverständnis der
ausführenden Spenglerfirma durch Dritte Änderungen an den Spenglerarbeiten
vorgenommen werden. Eine über die vorstehende Gewährleistung
hinausgehende Haftung, für irgendwelche mittelbaren oder unmittelbaren
Schäden, besteht nicht.
Die Mängelhaftung des Lieferers umfasst in allen Fällen nur die Beseitigung
des von ihm zu vertretenden Mangels und schließt darüber hinausgehende
Ansprüche des Auftraggebers aus. Eine Verlängerung der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.
6. Preise
Die Preise sind stets auf Grund der Gestehungskosten am Tage der Anbotslegung
erstellt. Kommt es während der Durchführung der Arbeiten oder während
der Ausführungszeit Materialpreisänderungen oder Erhöhungen
der Löhne infolge gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelung
, erhöhen sich die Preise anteilsmäßig. Die Preisberichtigung
erfolgt gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2111 oder nach
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorher zu treffendem Übereinkommen.
Die Preise beinhalten sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen, Lieferungen
bzw. Materialbeistellungen einschließlich der Transport- und Fahrspesen
sowie Zuschläge und Zulagen etc.nach den zur Zeit der Leistung in Geltung
stehenden kollektivvertraglichen Bestimmungen. Hinsichtlich des Ausmaßes
und der Abrechnung der geleisteten Arbeiten ist die jeweils letzte Ausgabe
der ÖNORM B 2221 maßgebend.
7. Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, erfolgen die Zahlungen
zu 30% 14 Tage vor Arbeitsbeginn und zu 50% während der Montagearbeiten,
abgestimmt auf die erbrachte Leistung. Die Bezahlung des Restbetrages hat
innerhalb von 21 Tagen, nach ordnungsgemäßer Abnahme und Legung
der Schlussrechnung zu erfolgen.
Sind auf dem Angebot anderslautende Vereinbarungen angegeben, so gelten diese
als Grundlagen.
Bei Teilrechnungen oder Akontozahlungen ist kein Abzug von Haft- oder Deckungsrücklaß gestattet.
Gerät
der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, sind dem Auftragnehmer Verzugszinsen
in Höhe von 1% über der jeweiligen Bankrate für
jeden angefangenen Monat zu bezahlen. Die Zurückhaltung von fälligen
Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom
Auftragnehmer nicht anerkannten Gegenansprüchen des Auftraggebers
ist nicht statthaft.
Bei Verzug der Zahlung, hat der Anbotssteller das Recht die Arbeiten
einzustellen.
8. Rücktritt vom Angebot
Sollte innerhalb von 8 Wochen nach Anbotslegung kein Auftrag erteilt
werden, steht dem Anbotsleger das Rücktrittsrecht zu.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Handeslgericht Wien.
>> AGB downloaden (PDF-Datei)
|